Tourveranstalter: REUTHER-ENTERTAINMENTS GmbH + Co. KG, Division Reuthers Motorcycle Tours, Buchenweg 13, 96450 Coburg, Deutschland, nachfolgend Reuthers genannt.
1. Anmeldung
Mit Eingang der Anmeldebestätigung durch den Teilnehmer erfolgt eine verbindliche Anmeldung des Teilnehmers, in der die „Tour- und Mietbedingungen“ als Grundlage des mit uns zu schließenden Tourvertrages anerkannt werden. Der Tourvertrag kommt mit der schriftlichen Tourbestätigung nach Eingang der Anzahlung gemäß Punkt 2 zustande.
2. Anzahlung / Zahlung
Mit der Anmeldung und Erhalt der Zahlungsinformation wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Tourpreises pro Person zur Zahlung fällig (bei einem Tourpreis unter EUR/USD/CAD/GBP 3000 oder NZD/AUD 6000 oder ZAR 30000 mindestens EUR/USD/CAD/GBP 300 oder
NZD/AUD 600 oder ZAR 3000). Die Restzahlung auf den Tourpreis muss ohne zusätzliche Aufforderung spätestens 90 Tage vor Tourbeginn bei Reuthers eingehen.
3. Leistungen und Preis
Die Leistungen sind unterschiedlich und in der jeweiligen Tourbeschreibung angegeben. Reuthers behält sich vor, das Programm und die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern. Reuthers wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter beizubehalten und gleichartige Leistungen zu erbringen. Reuthers muss sich vorbehalten, bei Preis- und/oder Wechselkurs-Erhöhungen für Fremdleistungen den Tourpreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Tourpreis auswirkt. In diesem Falle hat Reuthers den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage vor Tourantritt davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Tourvertrag zurückzutreten. Den bis dahin gezahlten Tourpreis wird Reuthers dann zurückerstatten.
Gruppen-Touren mit dem Motorrad verlangen von den Teilnehmern ein Mehr an Mitwirkung als eine übliche Pauschalreise. Es kann unvorhersehbare und unplanbare Ereignisse geben, die den einzigartigen Reiz einer solchen Tour ausmachen. Die Teilnehmer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Wir behalten uns im Interesse einer reibungslosen Gruppentour vor, bei Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer von der Tour auszuschließen und evtl. das Mietmotorrad sicherzustellen. Für solche Teilnehmer besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung von Geld und sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten tragen die uneinsichtigen Teilnehmer.
4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Bei Übernahme des Miet-Motorrades ist bei der Vermietstation eine Sicherheitskaution zahlbar und ein Mietvertrag wird abgeschlossen. Die Höhe der Kaution ist je nach Vermietstation unterschiedlich und wird im Tour-Infopaket bzw. auf Anfrage des Teilnehmers mitgeteilt. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird durch die Unbenützbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden oder Grund auch immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Für den Fall, dass der gebuchte Motorradtyp bei Übernahme nicht zur Verfügung steht, behält sich Reuthers vor, einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu stellen. Bei einer Guided Tour ist der Gebrauch des Miet-Motorrades auf die tägliche Tour beschränkt.
5. Hotel und Unterkunft
Die vorgesehenen Unterkünfte sind alle landestypisch und verfügen über entsprechend guten Standard. Eine Doppel Zimmer (nur Paare) oder 2-Bett Zimmer Belegung ist nur bei zwei gemeinsamen Anmeldungen möglich.
6. Reise-Dokumente, Visa- und Impfbestimmungen
Reuthers ist nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden, Kosten oder Unannehmlichkeiten, die dem Teilnehmer durch die Nichteinhaltung der nötigen Reise-Dokumente oder Impfungen entstehen. Beachten Sie bitte unsere Tour Informationen bzw. spezielle Landesvorschriften.
7. Tourabsage des Tourteilnehmers und Stornierungsgebühren
Für Tourabsagen, die bei Reuthers 90 oder mehr Tage vor Tourbeginn eingehen, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung an. Für Tourabsagen, die weniger als 90 Tage vor Tourbeginn bei Reuthers eingehen, fallen folgende Stornierungsgebühren an:
89 bis 60 Tage: 20% des Tourpreises (bei einem Tourpreis unter EUR/USD/CAD/GBP 3000 / NZD/AUD 6000 / ZAR 30000 mindestens die Anzahlung)
59 bis 41 Tage: 30% des Tourpreises
(bei einem Tourpreis unter EUR/USD/CAD/GBP 3000 / NZD/AUD 6000 / ZAR 30000 mindestens die Anzahlung)
40 bis 31 Tage: 50% des Tourpreises
(bei einem Tourpreis unter EUR/USD/CAD/GBP 3000 / NZD/AUD 6000 / ZAR 30000 mindestens die Anzahlung)
innerhalb von 30 Tagen: 100% des Tourpreises.
Jede Tourabsage muss schriftlich erfolgen. Reuthers erklärt sich damit einverstanden, einen Teilnehmer durch eine Ersatzperson zu ersetzen und berechnet hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR/USD/CAD/GBP 100 oder NZD/AUD 200 oder ZAR 1000 pro Person.
8. Tourabsage durch Reuthers
Falls Reuthers eine Tour aus Gründen absagen muss, die außerhalb ihrer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege o. ä.), erfolgt die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits geleisteten Tourpreiszahlungen. Bei weniger als 8 Teilnehmern, die eine Tour gebucht haben, kann Reuthers diese Tour bis vier Wochen vor Tourbeginn absagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich davon unterrichtet, eine gemeinsame Lösung gesucht bzw. der bereits bezahlte Tourpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Reuthers, ihren Agenten oder Leistungsträgern bestehen nicht.
9. Haftung
Reuthers haftet nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter von Reuthers nicht für seine persönliche Sicherheit verantworlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzung, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen. Reuthers und/oder seine örtlichen Partner haften nicht und übernehmen keinerlei etwaige Zusatzkosten, die durch politische Instabilität, höhere Gewalt und/oder Naturkatastrophen entstehen.
10. Straßenverkehr
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Tourteilnehmer dem Tourleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.
11. Reklamationen
Sollte ein Teilnehmer trotz größter Sorgfalt, die Reuthers für die Planung und Durchführung jeder einzelnen Tour aufwendet, Grund zu einer Reklamation haben, so ist Reuthers umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Jede/r Reklamation und Anspruch muss innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Tour bei Reuthers eingehen.
12. Foto-, Film-, Video- und Navigationsaufzeichnungen
Die während der Touren von Reuthers oder deren Vertretern angefertigen Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Reuthers. Reuthers ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn die Teilnehmer darauf zu erkennen sind und ohne dass dafür Kosten für Reuthers gegenüber den Teilnehmern entstehen. Das Aufzeichnen von Touren auf Navigationsgerät ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Reuthers nicht gestattet.
13. Versicherungen
Reuthers empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, insbesondere wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen abweichen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform und Bestätigung durch Reuthers. Als Gerichtsstand wird Coburg, Deutschland vereinbart.
Stand: 30. Juli 2011.