TOURBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Tourbedingungen gelten für alle Touren des Tourveranstalters REUTHER-ENTERTAINMENTS GmbH + Co. KG und werden vom "Tourteilnehmer" mit seiner Anmeldung anerkannt.

Tourveranstalter: REUTHER-ENTERTAINMENTS GmbH + Co. KG, Buchenweg 13, 96450 Coburg, Deutschland, nachfolgend "Reuthers" genannt.

1. Anmeldung
Mit Eingang der Anmeldung durch den Tourteilnehmer erfolgt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Tourvertrages. Der Tourvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Reuthers zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

2. Anzahlung / Zahlung
Mit Erhalt der Annahmeerklärung von Reuthers sowie der Zahlungsinformation ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Tourpreises zur Zahlung fällig. Nach Erhalt dieser Anzahlung bekommt der Tourteilnehmer eine ausführliche Tourbestätigung. Die Restzahlung auf den Tourpreis muss ohne zusätzliche Aufforderung spätestens 90 Tage vor Tourbeginn bei Reuthers eingehen. Werden fällige Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet und unterbleibt eine Zahlung durch den Tourteilnehmer auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung, kann Reuthers von dem jeweiligen Tourvertrag zurücktreten und als Entschädigung Stornierungsgebühren entsprechend der Ziffer 7 verlangen.

3. Leistungen und Preis
Die Leistungen sind unterschiedlich und in der jeweiligen Tourbeschreibung angegeben. Reuthers behält sich vor, das Programm und die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern. Reuthers wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter beizubehalten und gleichartige Leistungen zu erbringen. Reuthers muss sich vorbehalten, bei Preis- und/oder Wechselkurs-Erhöhungen für Fremdleistungen den Tourpreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Tourpreis auswirkt. In diesem Falle hat Reuthers den Tourteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Tourantritt davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Tourteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Tourvertrag zurückzutreten. Den bis dahin gezahlten Tourpreis wird Reuthers umgehend zurückerstatten.

4. Motorradtouren, Motorradmiete und Sicherheitskaution
Gruppentouren mit dem Motorrad verlangen von den Tourteilnehmern ein Mehr an Mitwirkung als eine übliche Pauschalreise. Es kann unvorhersehbare und unplanbare Ereignisse geben, die den einzigartigen Reiz einer solchen Tour ausmachen. Die Tourteilnehmer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Wir behalten uns im Interesse einer reibungslosen Gruppentour vor, bei Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Tourteilnehmer einzelne uneinsichtige Tourteilnehmer von der Tour auszuschließen und eventuell das Miet-Motorrad sicherzustellen. Für solche Tourteilnehmer besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung vom Tourpreis und sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der uneinsichtige Tourteilnehmer. Bei Übernahme des Miet-Motorrades ist bei der Vermietstation eine Sicherheitskaution zahlbar und ein Mietvertrag wird abgeschlossen. Die Höhe der Kaution ist je nach Vermietstation unterschiedlich und wird im Tour Book bzw. auf Anfrage dem Tourteilnehmer mitgeteilt. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden oder Grund auch immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters/Tourteilnehmer nicht unterbrochen. Für den Fall, dass der gebuchte Motorradtyp bei Übernahme nicht zur Verfügung steht, behält sich Reuthers vor, einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu stellen. Das Miet-Motorrad ist bei einer geführten Tour ausschließlich für die geplante Tour mit dem Tourleiter vorgesehen. Eine anderweitige selbstständige Tour oder Ingebrauchnahme ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung des Tourteilnehmers oder bei einer möglichen und kostenpflichtigen Umbuchung während einer Tour auf eine Selbstfahrer Tour, ist Reuthers für selbstständig durchgeführte Fahrten nicht verantwortlich. Der Tourteilnehmer hat die Möglichkeit, an den Touren mit seinem eigenen Motorrad teilzunehmen und ist dabei für den technisch einwandfreien Zustand seines Motorrades selbst verantwortlich. Das Fahrzeug ist vor Beginn der Tour durch eine autorisierte Markenwerkstatt zu warten und ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Das Fahrzeug ist vor Beginn der ersten Tagesetappe sowie nach eventuell in eigener Regie durchgeführten Zusatzfahrten während einer Tour auf eigene Kosten voll zu betanken. Bei Nichteinhaltung und einem dadurch eventuell durchzuführenden ungeplanten Halt, ist der Tourteilnehmer gegenüber Reuthers zum Ersatz des durch den Halt entstehenden Schaden verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten, wie eine Fahrzeugbergung, eine sichere Unterstellung des Fahrzeugs, Behebung technischer Defekte des Fahrzeugs oder ähnliches sind vom Tourteilnehmer selbst zu tragen. Im Falle eines erforderlichen Abbruchs der Tour wegen eines Defekts des eigenen Fahrzeugs, ist der Tourteilnehmer verpflichtet, den vereinbarten Tourpreis zu zahlen. Die Tour wird in einem solchen Fall weitergeführt. Der Tourteilnehmer ist für die Tauglichkeit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Ein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung durch Reuthers besteht nicht.

5. Hotel und Unterkunft
Die vorgesehenen Unterkünfte sind alle landestypisch und verfügen über entsprechend guten Standard. Eine Doppel Zimmer (nur Paare) oder Zwei-Bett Zimmer Belegung ist nur bei zwei gemeinsamen Anmeldungen möglich.

6. Tour-, Führerschein-, Visadokumente und Gesundheitsbestimmungen
Der Tourteilnehmer hat die von Reuthers zur Verfügung gestellten Informationen und die für ihn individuell zutreffenden speziellen Landesvorschriften zu beachten und wird sich bei den zuständigen Botschaften / Konsulaten / Führerscheinstellen / Behörden um seine für die Tour eventuell nötigen Dokumente selbst kümmern. Reuthers haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Dokumente oder Visa. Der Tourteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Tour wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

7. Tourabsage des Tourteilnehmers und Stornierungsgebühren
Der Tourteilnehmer kann jederzeit vor dem Tourstart vom Tourvertrag zurücktreten. Reuthers verliert damit den Anspruch auf den vereinbarten Tourpreis und kann eine angemessene Entschädigung/Stornierungsgebühr verlangen, wenn die Stornierung nicht von Reuthers zu vertreten ist und im Land der Tour keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Tour erheblich beeinträchtigen.
Die Stornierungsgebühren sind pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Tourpreis abzüglich des Werts der von Reuthers ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Reuthers durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt.
Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Tourbeginn. Sie sind auf Verlangen des Tourteilnehmers von Reuthers zu begründen. Dem Tourteilnehmer bleibt darüber hinaus der Nachweis unbenommen, Reuthers sei durch seinen Rücktritt kein Schaden entstanden oder die Reuthers zustehende Stornierungsgebühr sei wesentlich geringer als die von Reuthers geforderte Entschädigungspauschale.
Reuthers behält sich vor, anstelle der nachstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern und diese konkret zu beziffern und zu belegen, falls höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
Für Tourabsagen, die bei Reuthers 90 oder mehr Tage vor Tourbeginn eingehen, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung (20% des Tourpreises) an. Für Tourabsagen, die weniger als 90 Tage vor Tourbeginn bei Reuthers eingehen, fallen folgende Stornierungsgebühren an:
89 bis 60 Tage: 50% des Tourpreises;
59 bis 30 Tage: 60% des Tourpreises;
29 bis 10 Tage: 70% des Tourpreises;
9 bis 3 Tage: 80% des Tourpreises;
innerhalb von 3 Tagen: 90% des Tourpreises.
Jede Tourabsage muss schriftlich erfolgen. Sofern möglich, erklärt sich Reuthers damit einverstanden, einen Tourteilnehmer durch eine Ersatzperson zu ersetzen und berechnet hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 250 pro Person.

8. Tourabsage durch Reuthers
Reuthers kann den Tourvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Tour trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Reuthers vom Tourteilnehmer nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Tourteilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Reuthers behält jedoch den Anspruch auf den Tourpreis. Für solche Tourteilnehmer besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung vom Tourpreis und sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der uneinsichtige Tourteilnehmer selbst. Reuthers kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl - acht Tourteilnehmer - bis 20 Tage vor Tourstart von der Tour zurücktreten. In diesem Fall werden die Tourteilnehmer unverzüglich davon unterrichtet, eine gemeinsame Lösung gesucht beziehungsweise der bereits gezahlte Tourpreis wird umgehend zurückerstattet. Reuthers kann den Tourvertrag jederzeit wegen höherer Gewalt kündigen, deren Gründe außerhalb der Einwirkung durch Reuthers liegen (höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege oder ähnliches). Den bezahlten Tourpreis beziehungsweise ein eventuell vor dem Ende einer Tour ersparter Betrag erhält der Tourteilnehmer in solch einem Fall umgehend zurück. Weitere Ansprüche des Tourteilnehmers gegenüber Reuthers, ihren Agenten oder Leistungsträgern bestehen nicht.

9. Haftung
Reuthers haftet nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt. Jeder Tourteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter von Reuthers nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzung, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen. Reuthers und/oder seine örtlichen Partner haften nicht und übernehmen keinerlei etwaige Zusatzkosten, die durch politische Instabilität, höhere Gewalt und/oder Naturkatastrophen entstehen. Für den Gepäcktransport während der Tour übernimmt Reuthers keine Haftung. Der Tourteilnehmer kann ein Gepäckstück/Koffer im Begleitfahrzeug verstauen. Die Mitnahme weiterer Gepäckstücke liegt im Ermessen von Reuthers und muss vor der Tour schriftlich bestätigt werden. Reuthers haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

10. Straßenverkehr
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Tourteilnehmer selbst verantwortlich. Jeder Tourteilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Tourteilnehmer dem Tourleiter folgt. Jeder Tourteilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

11. Reklamation
Sollte ein Tourteilnehmer trotz größter Sorgfalt, die Reuthers für die Planung und Durchführung jeder einzelnen Tour aufwendet, Grund zu einer Reklamation haben, so ist Reuthers umgehend zu benachrichtigen. Jede/r Reklamation und Anspruch muss innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der Tour schriftlich bei Reuthers eingehen.

12. Foto-, Film-, Video- und Navigationsaufzeichnungen
Die während der Touren von Reuthers oder deren Vertretern angefertigen Fotos, Dias und Videos dienen unter anderem dem Zweck, den Tourteilnehmern Erinnerungsmaterial zur Verfügung zu stellen und sind urheberrechtliches Eigentum von Reuthers, das von den Tourteilnehmern ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden darf. Der Tourteilnehmer erklärt sich mit der Verwendung dieses Materials einverstanden und Reuthers ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke (Drucksachen, Webseiten, Social Media) zu verwenden, auch wenn die Tourteilnehmer darauf zu erkennen sind und ohne dass dafür Kosten für Reuthers gegenüber den Tourteilnehmern entstehen. Die während der Touren vom Tourteilnehmer angefertigen Fotos, Dias und Videos sind ausschließlich für den privaten Bereich des Tourteilnehmers - eine kommerzielle Verwendung ist untersagt. Das Aufzeichnen von geführten Touren mittels eines Navigationsgerätes oder ähnlichem zur Aufzeichnung geeigneten Gerätes durch den Tourteilnehmer ist untersagt - das gilt auch für die reine Benutzung eines solchen Gerätes.

13. Versicherungen
Reuthers empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

14. Datenschutz
Um eine Tourbuchung zu verarbeiten, Informationen zu senden oder auf Anfragen zu antworten, muss Reuthers persönliche Daten von Tourteilnehmern erfassen. Dazu können vollständige Namen, Adressen, Kontaktdetails, Kredit-/Debitkartendaten, Passinformationen, spezielle Anforderungen und Daten gehören, die für eine Tour relevant sind. Alle Tourteilnehmer erklären sich damit einverstanden, diese Daten bereitzustellen. Diese Daten werden von Reuthers gespeichert und nur dazu verwendet, dem Tourteilnehmer Dienstleistungen bereitzustellen. Die Daten werden für keinerlei andere Zwecke verwendet, außer wenn dies durch geltende Gesetze oder Bestimmungen oder von Behörden verlangt wird. Ihre persönlichen Daten können mit Dritten, wie Lieferanten, genutzt werden, jedoch nur für interne, analytische Zwecke > Datenschutzerklärung

15. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tourbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, insbesondere wenn sie von den Tourbedingungen abweichen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform und Bestätigung durch Reuthers. Es wird ausschließlich deutsches Recht vereinbart. Als Gerichtsstand wird Coburg, Deutschland vereinbart.
> Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Update: 1. Mai 2022