Verschwenden die Öffentlich Rechtlichen Medien unsere GEZ (Zwangs-) Gebühren? Teil 4
RWE | 19. Mai 2025
Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF vom 19. Nov. 2024
Offener Brief an den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts:
Bitte machen Sie aus den Unterhaltungsfabriken ARD und ZDF endlich einen echten Informations-Rundfunk!
An die deutschsprachigen Musiker/innen und Sänger/innen:
Über den Zustand des deutschen Schlagers als "geistige Jauchegrube"
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren in den Musikredaktionen!
Wieder einmal fordern ARD und ZDF in Karlsruhe eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Darauf antwortet der beiliegende offene Brief ans Bundesverfassungsgericht, der auch dem Bundestag und den Landtagen vorliegt. In ihm fordern wir die Streichung der gesamten Unterhaltungsproduktion bei ARD und ZDF.
Im Musikbereich betrifft das vor allem die Schlagersendungen. Dazu stellt der Brief fest: "Dank ARD und ZDF ist der deutsche Schlager zu einer geistigen Jauchegrube verkommen". Wie konnte es dazu kommen?
Das begann 1945, als weder Rundfunk noch Musikindustrie für ihre NS-Mitarbeit belangt wurden. So konnten Schlammfabriken wie die der Siegel-Dynastie das Land weiter mit Kitsch überziehen. Zwar gab es in Deutschland bis in die 60er-Jahre gelegentlich noch seriöse Schlagerkritik. Doch im Deutschen Fernsehen, das seit Dezember 1952 sendete, herrschte dem Schlager gegenüber von Anfang an totale Kritiklosigkeit.
Das erklärt Peinlichkeiten wie etwa bei Roland Kaiser. Seine 17-jährige Mutter hatte ihn als ungewolltes Baby in einem Korb ausgesetzt – und ausgerechnet er besingt in Santa Maria, wie er eine junge Frau verführt und verlässt. Der arme Kerl hat nie gemerkt (und keiner im deutschen Schlagersystem hat es ihm gesagt), dass es seine eigene Mutter ist, deren Schicksal er da besingt, und dass er Abend für Abend singend die eigene Mutter schwängert.
Besagte Kritiklosigkeit erklärt auch Albernheiten wie den Song Baller, der Deutschland beim ESC-Finale am 17. Mai 2025 vertrat. Dass "Baller" nach Baby Baby balla balla (1965) lächerlich klingt, hat den Kindsköpfen Abor & Tynna offenbar niemand gesagt. Doch wer kommt auf eine idiotische Zeile wie "Was mich nicht killt, macht mich nur schicker"? Zumal in Zeiten, wo allenthalben der Holocaust-Überlebenden gedacht wird? Und was für abgestumpfte Typen müssen diese Raabs und Schönebergers sein, wenn sie so etwas nicht nur ertragen, sondern auch noch begeistert anpreisen?
Nur die Kritiklosigkeit von ARD und ZDF ermöglicht den gesammelten Schwachsinn in Songs von Stars wie Roland Kaiser ("Nimm meine Hand, dann sind wir zwei / Wir schießen höchstens am Ziel vorbei") oder Helene Fischer ("Ich schließe meine Augen, lösche jedes Tabu"). Desgleichen in den Songs von Sternen und Sternchen wie Howard Carpendale ("Du fängst den Wind niemals ein / Schubidamdam"), Beatrice Egli ("Ja, der pure Glücksmoment / wenn man willenlos verbrennt") oder Semino Rossi ("Ein Rosenduft im ganzen Haus / Mein Schatz, so halt ich's lebenslänglich aus"). Oder in den Songs der zahllosen ver- oder aufglühenden Schlagerleuchten wie Mary Roos ("Und trotz Tränen im Gesicht / aufrecht geh'n durch die Nacht ins Licht"), Marianne Rosenberg ("Steht es in den Sternen / was die Zukunft bringt? / Oder muss ich lernen / dass alles zerrinnt?"), oder Ramon Roselly ("Sie kommen nachts aus ihrem Versteck / Testosteron in ihrem Gepäck"). Das gilt sogar für Interpreten, die mehr als andere auf die Inhalte ihrer Songs achten, etwa Andrea Berg ("Ich hab noch immer Gänsehaut, nen Schmetterling in meinem Bauch") oder Sarah Connor ("Hab schon tausendmal mit dir geschlafen / und noch nie hatt' ich'n Ick (heh)").
Nach 1945 gab es in Deutschland noch Texter wie den schwulen, von den Nazis verfolgten Bruno Balz, den USA-Heimkehrer Fred Jay und den genial-korrupten Kurt Feltz. Heute dominieren Schwurbel-Poeten wie Tobias Reitz ("Verplant und verpeilt, daneben gestylt"), Oliver Lukas ("Doch wer sich traut, so hoch zu fliegen, dem kann passier'n, dass er tief fällt") oder Kristina Bach ("irgendwie unsterblich"). Sie schreiben Texte, in denen weniger Lebenserfahrung steckt als in den Memoiren eines Regenwurms, und die in fünf Minuten jeder hinrotzen kann, der imstande ist, Verstand und Sprachgefühl so lange auszuschalten.
Was herauskommt, wird routiniert komponiert und arrangiert, dann von Universal, Sony oder Warner Music im aktuellen Stil produziert. Das Marketing übernehmen ARD und ZDF, und zwar in bombastischen Shows wie Schlagerboom oder Schlagerchampions. Leute wie Florian Silbereisen, Andy Borg, Beatrice Egli oder Giovanni Zarella präsentieren hier mit den Songs immer auch sich selber. Kein Unternehmer könnte im öffentlichen Rundfunk sich und seine Produkte so schamlos anpreisen. Schlagersänger dürfen das.
Und nach den Schlagershows? Da betreiben ARD und ZDF eine intensive Zweitverwertung der von ihnen selbst erzeugten Popularität. Auf- und abgetakelte Schlagerflittchen tingeln durch Talkshows wie Riverboat, 3 nach 9, NDR Talk Show oder Kölner Treff. Die Kritiklosigkeit dem Schlager gegenüber wird hier geradezu als Kunst zelebriert. Zu sehen, wie etwa ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo bei 3 nach 9 der unbedarften Mary Roos eine so devote Ehrerbietung erwies, als spräche er mit Hannah Arendt, war beschämend. Kann man im öffentlichen Rundfunk noch tiefer sinken?
Ja, man kann - etwa in der Spielshow Klein gegen Groß. Da treten Kinder auf, die stolz sind, von den Songs irgendeiner Trällergans jede Zeile zu kennen. Und Moderator Kai Pflaume, dieser grundsympathische Simpel, findet die Verseuchung kindlicher Gehirne durch den Gedankenmüll der Schlager nicht etwa bedenklich, sondern im Gegenteil bewundernswert.
Diese kulturelle Umweltverschmutzung muss ein Ende haben, zumindest bei ARD und ZDF. Die Jauchegrube "Deutscher Schlager" mag blühen, stinken und gedeihen – aber nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Nicht mit brutal eingetriebenen Zwangsgebühren, die der gesamten Bevölkerung auferlegt werden.
Darum bitten wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen - und Sie, Damen und Herren in den Musikredaktionen - unseren offenen Brief ans Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.
Mit besten Grüßen
Dr. Hanjo Lehmann
Sprecher der AG Demokratischer Rundfunk
Cranachstr. 1, 12157 Berlin
Tel. 0152 – 0349 4794
mail@ar-de.de
++++++++
Und hier der Offene Brief in voller Länge:
Bundesverfassungsgericht
- 1. Senat -
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
- Herrn Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth
- Frau Dr. Yvonne Ott
- Herrn Dr. Josef Christ
- Herrn Prof. Dr. Henning Radtke
- Frau Prof. Dr. Ines Härtel
- Herrn Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
- Herrn Prof. Dr. Martin Eifert
- Frau Dr. Miriam Meßling
Berlin, 15. April 2025
Offener Brief an den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts
75 Jahre ARD: Bitte machen Sie aus der Unterhaltungsfabrik ÖRR endlich einen echten Informations-Rundfunk!
Sehr geehrter Herr Präsident Prof. Harbarth,
sehr geehrte Richterinnen und Richter!
Wieder einmal liegen dem BVerfG Verfassungsbeschwerden zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) vor. Und wie die Klageschriften, die zur Beitrags-Entscheidung von 2021 führten, enthalten auch die jetzt von ARD und ZDF eingereichten eine Unwahrheit: nämlich die Behauptung, "die KEF habe die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten daraufhin geprüft, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des gesetzlich umgrenzten Rundfunkauftrags gehalten hätten".
Tatsächlich hatte das BVerfG 1994 in seinem 8. Rundfunkurteil eine solche Prüfung angeordnet. Doch die KEF weigerte sich, dem nachzukommen.
Wieviel Unterhaltung bei ARD und ZDF ist angemessen?
Eine Prüfung des ÖRR-Programms im Blick auf den "rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrag" hat es also bei der KEF nie gegeben. Wenn es sie gegeben hätte, dann hätte man schon 1995 fragen müssen: Ist das Verhältnis von Information und Unterhaltung bei ARD und ZDF angemessen?
Bevor Sie, verehrte Richterinnen und Richter, Ihr Urteil fällen, möchten wir Sie um eines bitten: dass Sie sich in der ARD-Mediathek noch einmal die Aufzeichnung der Jubiläumsshow "75 Jahre ARD" vom 5. April 2025 ansehen. Diese Selbstdarstellung zeigte in aller Offenheit: Der ÖRR – vor allem das ÖRR-Fernsehen – sah und sieht sich stets primär als Unterhaltungsmedium. Die Jahresberichte von ARD und ZDF bestätigen das: Mehr als zwei Drittel der Ausgaben flossen und fließen in die Unterhaltung. Nachrichten, Reportagen, Hintergrund-Informationen waren nie mehr als ein Feigenblatt. Das zeigten auch die 8 Rubriken dieser Show:
Dabei fehlten hier noch weitere Säulen der ÖRR-Unterhaltung, etwa die zahlreichen Quizshows wie Gefragt Gejagt. Oder die bombastischen Schlagerboom-Shows von Herrn Silbereisen und Kollegen, hier repräsentiert von Sarah Connor. Sie beendete die Sendung, indem sie, wie im deutschen Schlager üblich, voller Emotion einen schwachsinnigen Titel vortrug: Heut ist alles gut.
Moderator war, strahlend wie immer, Kai Pflaume. Ihm assistierte Barbara Schöneberger, deren Markenzeichen es ist, auf Schritt und Tritt Fröhlichkeit zu erbrechen wie ein überkochender Milchtopf. Der einzige, der sich eine Spur von Kritik erlaubte, war der alternde Jürgen von der Lippe. Zur Strafe entfernte ihn die Regie nach 45 Minuten stillschweigend aus der Sendung.
Wie aber stand und steht das BVerfG zur Unterhaltung im ÖRR? Dessen Auftrag sah es seit dem 3. Rundfunkurteil von 1981 stets in "umfassender Information" als Grundlage "freier und umfassender Meinungsbildung". Unterhaltung lief mit, aber eher nebenbei. Vielleicht schien sie anfangs ebenfalls unverzichtbar. Doch was war 1984, als das Privat-TV in Deutschland begann?
Das 4. Rundfunkurteil prägte 1986 den Begriff der "unerlässlichen Grundversorgung", welche die Privaten nicht gewährleisten könnten. Für Nachrichten und Reportagen traf das sicherlich zu. Aber auch für Unterhaltung? Und selbst wenn es damals so gewesen wäre – stimmt es auch heute noch?
Unterhaltung im ÖRR ist obsolet geworden
Das 10. Rundfunkurteil von 1998 erwähnte erstmals ein "von Unterhaltung überflutetes Publikum". Was damals Zitat aus einer Klageschrift war, ist heute Realität. Radio- und TV-Sender aller Länder sind frei zu empfangen. Streamingdienste wie Netflix oder Spotify, Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok überschütten die Welt mit Unterhaltung, buhlen um Aufmerksamkeit.
Allein auf YouTube werden pro Stunde ca. 1,8 Mio. Videominuten hochgeladen, ein Großteil Unterhaltung – fast so viel, wie ARD und ZDF pro Jahr produzieren. Kann da Unterhaltung im ÖRR immer noch als "unerlässliche Grundversorgung" gelten? Im Gegenteil: Die omnipräsente Unterhaltung ist zu einem Menschheitsfluch geworden, der nicht nur die Kultur bedroht, sondern auch den Zusammenhalt der Gesellschaft. Das Kleben an Bildschirm oder Handy erzeugt gesetzmäßig erst Vereinzelung, dann Einsamkeit. Die Quoten, auf die ARD und ZDF stolz verweisen, sind in Wahrheit Horror-Zahlen. "Zuschauerquote 15 Millionen" heißt: Dieser Tatort ließ wieder einmal 15 Millionen ihren Abend passiv, unkreativ, unsozial verbringen, folglich zunehmend einsam.
Und die Macher? Klar, die Jauchs, Pflaumes, Silbereisens genießen ihre Shows. Man kennt sich, duzt sich, umarmt sich – reicht das nicht, um fröhlich zu sein? Nein, da sind noch zwei Dinge, über die keiner spricht. Erstens, dass die Macher dabei einen Haufen Geld einstreichen, wieviel, bleibt geheim. Zweitens, dass sie untergründig spüren: Das Leben der Millionen am Bildschirm, die das Spektakel bezahlen, wird durch das Betrachten fremder Fröhlichkeit nicht reicher, sondern ärmer und einsamer. Das auszublenden, mag menschlich verständlich sein. Doch im Grunde ist es eine Schande.
Brauchen wir überhaupt noch einen öffentlichen Rundfunk? Ja, wir brauchen ihn noch – aber nur für zuverlässige, unparteiische Information. Es gibt keinen Grund, warum die Allgemeinheit dafür aufkommen sollte, die Überflutung mit Unterhaltung weiter zu verschlimmern.
Das würde selbst dann gelten, wenn die Produktionen niveauvoll und die Einkommen moderat wären. Doch die meisten ÖRR-Filme sind sprachlich und dramaturgisch mangelhaft, oft gespielt von hölzern agierenden, überbezahlten Darstellern (z.B. Jan Josef Liefers oder Maria Furtwängler: ca. 250.000 Euro pro Tatort). Was die Musik betrifft, ist der deutsche Schlager dank ARD und ZDF zu einer geistigen Jauchegrube verkommen. Und die Einkommen? Die der Intendanten – de facto nur höhere Verwaltungsangestellte – wirken spektakulär: So strich Tom "Gierschlot" Buhrow 2023 beim WDR 428.700 Euro ein, weit mehr als Bundespräsident Steinmeier (292.000 Euro). Gravierender ist jedoch, dass ALLE Einkommen im ÖRR, vom Intendanten bis hinab zum Pförtner, im Schnitt doppelt so hoch sind wie sonst im öffentlichen Dienst. Ein Vergleich belegt das: Die WDR-Personalkosten für ca. 4.000 Festangestellte (2023 ca. 555 Mio. = pro Kopf ca. 140.000 Euro) sind höher als die der Uni Köln für ca. 8.000 Festangestellte (2023 ca. 525 Mio. Euro).
Also ein Schmarotzer- und Verschwendersystem ohnegleichen. Doch wie gesagt: Selbst wenn es anders wäre, gäbe es keinen Grund, die geistige Umweltverschmutzung durch das allgegenwärtige Entertainment weiter zu fördern. Mehr noch: Von den Bürgern zu verlangen, sie sollten mit der ÖRR-Unterhaltung etwas bezahlen, das der Gesellschaft mehr schadet als nützt, wäre unethisch.
Deshalb, verehrte Richterinnen und Richter, unser Ersuchen. Bitte helfen Sie, ARD und ZDF zu dem zu machen, was sie immer sein sollten: Orte verlässlicher Information, nicht mehr, nicht weniger. Die Gebühren für diesen vom Unterhaltungsmüll befreiten ÖRR – vielleicht 6, höchstens 8 Euro im Monat – wird man der Allgemeinheit zumuten können.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Hanjo Lehmann
(Sprecher der Arbeitsgruppe Demokratischer Rundfunk ARDE)
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